Veröffentlichungsdaten zum Download
Wir bieten Ihnen wichtige und interessante Downloads zum Thema "Veröffentlichungsdaten".
- Preisblatt der Stadtwerke Hemau zur Ersatzversorgung von Nichthaushaltskunden mit Strom (gültig bis 14.02.2022) (145,1 KiB)
- Preisblatt der Stadtwerke Hemau zur Ersatzversorgung von Nichthaushaltskunden mit Strom (gültig ab 15.02.2022) (146,0 KiB)
- Preisblatt der Stadtwerke Hemau zur Ersatzversorgung von Nichthaushaltskunden mit Strom (gültig ab 01.03.2022) (141,2 KiB)
Veröffentlichungsdaten gem. EEG
Im Netzgebiet der Stadtwerke Hemau sind im Kalenderjahr 2022 nachfolgend aufgeführte Mengen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingespeist worden. Die dafür gezahlte Vergütung an die Anlagenbetreiber ist angegeben.
Energieträger | Kaufmännisch abgenommene Strommenge (kWh) |
Einspeisevergütung (€) |
---|---|---|
Wasserkraft | 0 | 0 |
Deponiegas, Klärgas und Grubengas | 0 | 0 |
Biomasse, Biogas | 0 | 0 |
Geothermie | 0 | 0 |
Windenergie an Land | 560 | 51,02 |
Windenergie auf See | 0 | 0 |
Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik) | 8.061.177,379 | 2.616.564,76 |
Summe | 8.061.737,379 | 2.616.615,78 ¹ |
1 Vermiedene Netznutzungsentgelte, die gegenüber dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber in Abzug gebracht wurden, sind in der Tabelle nicht berücksichtigt.
Der EEG-pflichtige Letztverbraucherabsatz im Jahr 2022 im Netzgebiet der Stadtwerke Hemau betrug 5.414.137 kWh.
Kennzeichung der Stromlieferungen 2022
Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz
Preiszusammensetzung
Strom- und Mehrwertsteuer, Konzessionsabgabe und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dies und die vorher genannten Faktoren bestimmen ihren Strompreis. Die Liste der Steuern und Abgaben ist kontinuierlich gewachsen.
Die nachfolgenden Grafiken zeigen Ihnen anhand eines typischen Verbrauchsmusters, welche Steuer welchen Einfluss auf Ihren Strompreis hat. Sie werden sehen: Der Spielraum, den die Stadtwerke Hemau haben, um Ihnen so günstige Preise wie nur möglich anzubieten, ist relativ eng geworden.
Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
Energieeffizienz und Energieeinsparung
Am 12. November 2010 ist das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) in Kraft getreten. Als Energielieferant/Energieunternehmen sind wir danach verpflichtet, unsere Kunden mindestens einmal jährlich u.a. über Energiedienstleistungen, Energieaudits, Energieeffizienzmaßnahmen oder Angebote zu Energieberatungen zu informieren.
Dieser Verpflichtung kommen wir gerne nach:
Zu § 4 Abs. 1 EDL-G | Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de
Zu § 4 Abs. 2 EDL-G | Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen finden Sie unter www.ganz-einfach-energiesparen.de
Rechte der Haushaltskunden
Informationen über die Rechte der Haushaltskunden bezüglich Verbraucherreklamationen nach § 111b (EnWG) finden Sie unter:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel.: 030 / 27 57 240-0,
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-energie.de, Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
Verbraucherinformationen erhalten Sie bei der:
Bundesnetzagentur für Elektrizität
Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Internet: www.bundesnetzagentur.de