Hinweis zur außergerichtlichen Streitbeilegung
Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.
Verbraucherbeschwerden in Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung sind zu richten an:
Stadtwerke Hemau
Propsteigaßl 2
93155 Hemau
Telefon (09491) 9400- 34, -35, -36, -44
E-Mail: info@stadtwerke-hemau.de
Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern, die die Belieferung von Energie betreffen, kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG beantragt werden. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen im Verfahren nach § 111a EnWG der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen hat. Sofern ein Verbraucher eine Schlichtung bei der Schlichtungsstelle beantragt, ist das Unternehmen verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.
Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 / 27 57 240 - 0
Telefax: 030 / 2757240-69
Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de
Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas. Dieser ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Verbraucherservice Energie
Postfach 80 01
53105 Bonn
Telefon: 0228 / 14 15 16
Telefax: 030 / 22 480 - 323
Homepage: www.bundesnetzagentur.de
Schlichtung allgemein:
Die Stadtwerke Hemau nehmen nicht an Verfahren mit Verbrauchern zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Sinne des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - VSBG) zu ihrem Anschluss- und/oder Versorgungsverhältnis teil.
Hinweis zur Online-Streitbeilegung:
Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: