Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz ab 06.06.2025

Neue Fristen bei Umzügen:
Ab dem 06. Juni 2025 treten neue Regelungen in Kraft. Die Meldung von Ein- und Auszügen ist nur noch 14 Tage im Voraus möglich. Rückwirkende An- und Abmeldungen sind technisch nicht mehr möglich.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Ein- und Auszüge frühzeitig melden (14 Tage im Voraus)
- Keine rückwirkenden Umzüge mehr möglich
- Zählerstand erst nach Endabnahme melden (Übergabeprotokoll)
- Schriftliche Meldungen über info@stadtwerke-hemau.de oder Homepage
Wir bitten Sie darum, Ihren Umzug so früh wie möglich zu melden, idealerweise mit einer Frist von 14 Tagen.
Um Ihren Umzug reibungslos abwickeln zu können, benötigen wir folgende Informationen:
- Ihre Kundennummer
- Adresse der Verbrauchsstelle
- Ein- oder Auszugsdatum
- Zählernummer oder Marktlokations-ID
- Optional: Name des Nachmieters oder Eigentümers
Neue Fristen bei Lieferantenwechsel (24H Lieferantenwechsel):
Die Bundesnetzagentur hat beschlossen, dass ein Stromlieferantenwechsel ab dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden erfolgen muss – vorausgesetzt, die vertraglichen Bedingungen erlauben es. Dies beschleunigt den Wechselprozess erheblich und sorgt für mehr Flexibilität für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Vertragslaufzeiten werden dadurch nicht verändert. Für einen reibungslosen Ablauf benötigen Sie die sogenannte Marktlokations-ID (kurz: Malo-ID) und Ihre aktuelle Zählernummer. Beides finden Sie auf Ihrer Stromabrechnung.